Unternehmer und Freiberufler müssen sicherstellen, dass E-Mails sie auch tatsächlich erreichen – selbst dann, wenn diese (versehentlich) im Spam-Ordner landen. Wer beispielsweise im Briefkopf eine geschäftliche E-Mail-Adresse angibt, steht in der Pflicht, dass diese Mails empfangen und gelesen werden. Ansonsten kann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch entstehen.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. hin, so das Nachrichten-Portal n-tv.
REDDOXX gibt Handlungsempfehlungen für rechtssicheren Spamschutz
Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Bonn. REDDOXX hatte bereits im Juli über den Fall berichtet und Handlungsempfehlungen gegeben.
Während auf Spamschutz nicht verzichtet werden kann, sollten Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass Mails, die vom Spamfilter nicht zweifelsfrei als Spam identifiziert und abgeblockt werden können, von den Mitarbeitern komfortabel, effizient und zeitsparend überprüft werden können.
Bei REDDOXX Spamfinder beispielsweise können Anwender einen täglichen Report zu den E-Mails erhalten, die im Quarantäne-Ordner eingetroffen sind. Auf diese Weise lässt sich sehr schnell checken, ob versehentlich eine relevante Nachricht ausgefiltert wurde, ohne die normalen Arbeitsabläufe länger als notwendig zu belasten.